Rund 32 Prozent mehr Mieterhaushalte mit jungen Familien können sich den Erwerb einer eigenen Immobilie auf Basis des Baukindergelds leisten. Dies hat eine aktuelle Modellrechnung des Berliner Immobilienforschungsinstituts empirica in Kooperation mit LBS Research herausgefunden.
Für die Berechnung wurden all jene Mieterhaushalte mit Kindern einbezogen, die über ausreichend Eigenkapital und Einkommen verfügen, um eine ortsübliche Immobilie finanzieren zu können. Ohne die Zuschüsse durch das neu beschlossene Kindergeld ergibt sich deutschlandweit ein Ersterwerberpotenzial von 181.000 Haushalten. Bezieht man das Baukindergeld als zusätzliches Eigenkapital mit ein, können sich 58.000 mehr Familien eine eigene Immobilie leisten.
Laut empirica ist das Baukindergeld damit ein geeignetes Instrument, um das größte Hindernis beim Immobilienerwerb – unzureichendes Eigenkapital – zu überwinden. Ersterwerber erhalten mit dem Baukindergeld einen Eigenkapitalzuschuss von 1.200 Euro pro Jahr und Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Zuschüsse sollen bis 2020 beantragt werden können.
Quelle: LBS
In Neubauten ist die Anbringung von Rauchwarnmeldern bereits seit Jahren vorgeschrieben. 2018 sind nun ebenfalls Besitzer von Altbauten in nahezu allen Bundesländern dazu verpflichtet, ihre Wohnräume mit den Frühwarnsystemen zu versehen. Auch in Mietwohnungen müssen Vermieter dafür sorgen, dass alle Wohn- und Schlafzimmer sowie Flure und Rettungswege mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind.
Experten gehen sogar noch einen Schritt weiter und raten, mit ein paar Ausnahmen alle Räume mit den lebensrettenden Brandmeldern auszustatten. Denn nur wer Brände frühzeitig erkennt, kann schnell reagieren und Gegenmaßnahmen ergreifen. In der Küche sowie in Räumen, in denen Dämpfe regelmäßig Fehlalarme auslösen könnten, müssten dagegen keine Warnmelder montiert werden.
Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Bauherren und Käufer von Altbauten daher fehlende Rauchwarnmelder schnell nachrüsten.
Quelle: VPB
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Auch im Jahr 2016 wurden wir vom Internetportal ImmobilienScout24 zum Premium-Partner ausgezeichnet. Nach Aussage von ImmobilienScout24 wird die Auszeichnung an "echte Immobilien-Profis" vergeben welche sich im direkten Vergleich zum Wettbewerb durch langjährige Erfahrung am Markt und eine überdurchschnittliche Bewertung durch Vermieter, Verkäufer und Interessenten hervorheben.
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Seit dem Jahr 2014 ist Steffen Traub DEKRA zertifizierte Sachverständiger für Immobilienbewertung und steht Ihnen als kompetenter und neutraler Gutachter für die Wertermittlung Ihrer Immobilie zur Verfügung.
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Am 10. Juli 2013 wurde in Baden-Württemberg die Rauchmelderpflicht in allen Wohnungen eingeführt. In der aktuellen Fassung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) heißt es dazu:
§15 Brandschutz Absatz 7
Aufenthaltsräume in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten ...